Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Versorgungsleistungen im Alter, bei Invalidität oder Tod zusagt.
Für den Arbeitnehmer lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung (bAV) aus Gründen der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen.
Aus der Sicht des Arbeitgebers sind die Gehaltsteile nicht sozialversicherungspflichtig.