Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung fängt die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles, in der Art einer Kapitalleistung und/oder einer Unfallrente ab.
Zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Schutz, während der Arbeitszeit, auf dem Heimweg und natürlich in der Freizeit. Dadurch sind Sie dann weltweit 24 Stunden am Tag versichert. Freizeitunfälle sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mitversichert.
Der Schutz dient dazu, die Arbeitsfähigkeit des Verunfallten wiederherstellen und/oder Einkommensverluste und Einbußen an Lebensqualität auszugleichen.
Wenn man durch erhöhte Kraftanstrengung Schäden an der Wirbelsäule erleidet oder sonstige Schäden an Gliedmaßen (Muskelzerrung/Riss, Verrenkung des Gelenkes usw.) zustößt, sind diese mit abgedeckt.