Ertragsschadenversicherung
Die Ertragsschadenversicherung ist eine der am meisten unterschätzten Absicherungsmöglichkeiten für Ihren Betrieb. Da die überwiegende Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe ihr Haupteinkommen aus einer Produktionsart generiert (wie z.B. Milchviehhaltung, Schweinmast, Eierproduktion) kann der Wegfall dieses Einkommens zu existenzbedrohenden Tatsache werden. So kann es beispielsweise bei Seuchenzügen zur Stillegung Ihres Betriebes oder Keulung ihres gesamten Viehbestandes kommen.
Für Schäden, die durch behördliche Anordnungen wie etwa Ernteverbote entstanden sind,
kann man den Ertragsschaden, der über den bundeseinheitliche Entschädigungssätzen liegt, absichern.
Genau hier setzt eine Ertragsschadenversicherung ein. Finanzielle Entschädigung Ihres Gewinnausfalls (Deckungsbeitragsverlust), erhöhte Kosten (z.B. Tierarztkosten, Entsorgung Ihrer Milch), Entschädigung von Tiermaterial (sofern Differenzen zur Tierseuchenkasse entstehen).
Aus aktuellem Anlass:
Aufgrund der akuten Problematik bei Rindviehhaltern sind Rahmenkonzepte mit verschiedenen Versicherern vereinbart worden, die eine Wartezeitreduzierung auf 4 Wochen bei Tuberkulose (TBC) vorsehen.