Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie bei Schadenersatzansprüchen Dritter. Es wird von der Versicherungsgesellschaft geprüft, ob ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt. Berechtigte Ansprüche werden ersetzt und unberechtigte werden abgewehrt. Wenn man einem anderen einen Schaden zufügte, hat man die Verpflichtung, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben, diesen zu ersetzen.
Zum Beispiel sollten Landwirte unbedingt eine ausreichende Umweltbasisdeckung haben. Seit dem 30.04.2007 gelten in Deutschland neue Bestimmungen für Haftung bei Umweltschäden (zum Beispiel kann man durch auslaufende Gülle für Schäden an Flora, Fauna, Gewässer und Boden haftbar gemacht werden).
Erhebliche Schäden können aber auch von ausbrechenden Tieren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen angerichtet werden und die Existenz des Betriebes gefährden.