Kfz-Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird durch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geregelt. Es sind alle Kfz-Halter von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abzuschließen, wenn man diese auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Deutschland benutzen möchte.
Bei der Kfz-Versicherung wird unterschieden zwischen einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder einer Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) mit bzw. ohne Selbstbeteiligung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert die Schäden an fremden Fahrzeugen und Personen. Bei der Teilkasko- und auch der Vollkaskoversicherung werden die Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt. Schäden durch Hagel, Marderbiss, Kollision mit Haarwild, Diebstahl, Sturm, Blitzschlag oder Einbruch sind in der Teilkasko- und in der Vollkasko abgesichert. Wenn der Versicherte fahrlässig am eigenen Fahrzeug einen Schaden verursacht oder Schäden aufgrund von Vandalismus und Schäden durch Unbekannte entstehen, sind diese durch die Vollkasko abgesichert.