Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie, meist neben "sehr unsicheren" Auszahlungen auch "sichere" oder "fast sichere" Auszahlungen vorsehen.
Diese Leistungen müssen für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Die Versicherungsgesellschaft muss also für jeden Vertrag das zur "sicheren" Auszahlung benötigte Kapital bis zur Fälligkeit des Vertrages bilden. Die klassische Form ist eine Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall.
Die Versicherungssumme wird bei Tod bzw. bei Erleben des Ablaufs fällig. Es wird auf jeden Fall eine Leistung erbracht, somit muss die zu erbringende Auszahlung der Gesellschaft für jeden einzelnen Vertrag angespart werden.
Stirbt die versicherte Person sehr früh, kommt es zu einer wesentlich höheren Leistungspflicht als der bisher angesparte Betrag. Diese frühere Leistungspflicht wird nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden.